Allgemeine Geschäftsbedingungen

Willkommen bei Blitzcrankrein.pro. Bitte lesen Sie unsere AGB sorgfältig durch, bevor Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Stand: 15. August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen, die zwischen Blitzcrankrein.pro (im Folgenden "Dienstleister") und seinen Kunden (im Folgenden "Kunde") geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.1. Anwendbarkeit

Die AGB gelten für alle Angebote, Bestellungen, Verträge und Lieferungen. Mit der Beauftragung der Dienstleistungen des Dienstleisters erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB einverstanden.

1.2. Vertragspartner

Vertragspartner sind Blitzcrankrein.pro, Hauptstraße 72, Hamburg, Germany, und der jeweilige Kunde.

2. Leistungen des Dienstleisters

Der Dienstleister erbringt professionelle Reinigungsdienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Büroreinigung
  • Wohnungs- und Haushaltsreinigung
  • Fenster- und Glasreinigung
  • Polster- und Möbelreinigung (chemische Reinigung)
  • Baureinigung (nach Bau- oder Umbauarbeiten)

Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen wird in einem individuellen Angebot oder Vertrag schriftlich festgelegt.

2.1. Leistungsbeschreibung

Die im Angebot oder Vertrag detaillierten Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Verwendung geeigneter Reinigungsmittel und -geräte erbracht. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die eingesetzten Mittel und Methoden anzupassen, sofern dies der Qualität der Leistung nicht abträglich ist.

2.2. Änderungen und Ergänzungen

Wünscht der Kunde Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistungen, bedürfen diese der schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise für die Dienstleistungen richten sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.

3.1. Preisgestaltung

Die Preise basieren auf dem Umfang, der Häufigkeit und der Art der vereinbarten Reinigungsarbeiten. Eventuelle Zuschläge für Sonderleistungen, Wochenend- oder Feiertagsarbeiten werden im Angebot gesondert ausgewiesen.

3.2. Fälligkeit und Zahlungsverzug

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist zur umfassenden Mitwirkung verpflichtet, um eine reibungslose Erbringung der Dienstleistungen zu gewährleisten.

4.1. Mitwirkungspflichten

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass dem Dienstleister und seinen Mitarbeitern zum vereinbarten Zeitpunkt der Leistungserbringung ungehinderter Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten gewährt wird. Er stellt die notwendigen Versorgungsanschlüsse (Wasser, Strom) kostenfrei zur Verfügung. Wertgegenstände, wichtige Dokumente und zerbrechliche Gegenstände sind vor Beginn der Reinigungsarbeiten zu sichern oder zu entfernen.

4.2. Zugang und Sicherheit

Für den Fall, dass Schlüssel oder Zugangscodes an den Dienstleister übergeben werden, ist der Dienstleister zur sorgfältigen Aufbewahrung verpflichtet. Ein Verlust ist dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist für die Sicherstellung verantwortlich, dass der Dienstleister bei Schlüsselübergabe eine entsprechende Berechtigung zur Nutzung erhält.

5. Haftung

Der Dienstleister haftet für Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter verursacht wurden, bis zur Höhe der Deckungssumme seiner Betriebshaftpflichtversicherung.

5.1. Haftungsausschluss

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für Schäden, die auf vertragsuntreues Verhalten des Kunden oder auf unzureichende Sicherung von Wertgegenständen zurückzuführen sind, übernimmt der Dienstleister keine Haftung.

5.2. Haftungsbeschränkung

Im Falle der Haftung ist diese auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung des Dienstleisters ist ausgeschlossen.

6. Kündigung

Verträge über wiederkehrende Leistungen können von beiden Parteien unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen gekündigt werden.

6.1. Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung von Dauerleistungsverträgen ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich möglich, sofern im individuellen Vertrag keine andere Frist vereinbart wurde.

6.2. Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch eine der Parteien.

7. Datenschutz

Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Details zur Datenverarbeitung sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, Deutschland, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.